Begrüßung von Mia Velke - psychologische Psychotherapeutin und Coach

Kosten und Behandlungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung benötigen Sie keine ärztliche Überweisung.  Bitte beachten Sie jedoch, dass ich eine Privatpraxis führe und daher überwiegend privatversicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen annehme.

Alle Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.

 

Behandlungsvoraussetzung Diagnostik

5 Sitzungen als Investition in das Fundament Ihrer Entwicklungsarbeit

Für eine fundierte psychologische und psychodynamische Diagnostik werden erfahrungsgemäß 5 Sitzungen vor Ort benötigt. Hinzu kommen für Sie Ihre Zuarbeit von zu Hause durch das Ausfüllen einiger Fragebögen. Unsere Gespräche, sowie die schriftlichen Informationen bilden dann die Grundlage zur Indikationsstellung, Diagnose, Behandlungsplanung und Einleitung Ihrer Therapie. 

Der umfangreiche diagnostische Prozess bietet Ihnen bereits wichtige Anregungen zur Selbstreflexion und ermöglicht  Bewusst-werdung und Perspektiverweiterung in Bezug auf Ihre Persönlichkeit, Ihre Ich-strukturellen Stärken und Schwächen, sowie konflikthafte intra- und interpsychischer Themenfelder. Dies ist die Basis, um Ihnen mehr Flexibilität und Einflussnahme auf Ihre Beschwerden ermöglichen zu können.

Nach der ersten Sprechstunde entscheiden Sie, ob Sie mit mir für die Diagnostik weiterarbeiten möchten.

Treppe der Entwicklung

    Behandlungsablauf

  • Sprechstunde: erste Sitzung à 50 min
  • psychologische/ psychodynamische Diagnostik: 4 Sitzungen plus 2 – 3 Stunden Aufwand für Sie zu Hause mit Anamnesebögen zur Bearbeitung
  • Erhebung der biographischen Anamnese unter neurosen-psychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur BehandlungsplanungIndikationsstellung und Einleitung bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
  • Akut-Therapie und Kurzzeit-Therapie: 12 – 24 Sitzungen
  • Langzeit-Therapie: 60 Sitzungen à 50 min

Kosten

Es besteht immer die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen.

In diesem Fall erfährt Ihre Krankenkasse weder von Ihrer Diagnose, noch überhaupt von der Aufnahme einer Therapie. Es erfolgt keinerlei Weitergabe von Patient:innendaten. Der Start in Ihre Therapie wird zudem nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung erschwert.

Für die psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten berechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Ziffer 861 mit dem 3,5-facher Satz. Dies entspricht aktuell: 140,76 €. Ich empfehle Ihnen daher bereits im Voraus für die Diagnostik den Betrag von 703,80 € zu budgetieren – als Investition in das Fundament Ihrer späteren therapeutischen Entwicklungsarbeit. 

Psychotherapie ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.

Die Kosten für eine Coaching Sitzung à 50 min betragen 140,00€ + 26,60€ MwSt. = 166,60 € inkl. MwSt. 

Nach dem Erstgespräch werden meist Doppelstunden vereinbart.

Ich empfehle Ihnen daher bereits im Voraus den Betrag von 833,- € inkl. MwSt. zu budgetieren – als Investition in das Fundament Ihrer späteren Entwicklungsarbeit.

Sinnvollerweise sollten Sie diese Termine auch schon direkt buchen – zwecks Wunschtermin und Planungssicherheit.

Kostenreduktion durch steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Stresstoleranz- oder Kommunikationscoaching sind für alle Berufstätigen als „Werbungskosten“ von der Steuer voll absetzbar. Hierdurch reduzieren sich die Kosten für Sie nachträglich – je nach Steuersatz – i.d.R. um 30-50 %.

Sofern Sie privat versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie i.d.R. problemlos – zumindest anteilig.

Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie sich mit Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen und mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären – hierbei insbesondere die Stundenanzahl und den Kostensatz erfragen, welche von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Bitte lassen Sie sich zudem die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Mein Honorar berechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3,5 facher Satz). Dies entspricht bei einer Einzelsitzung à 50 Minuten (Ziffer 861) aktuell 140,76 €. Je nach Vertrag erstatten die privaten Krankenkassen Kosten bis zum 1 fachen Satz (aktuell 40,22 €), 2,3 fachen Satz (aktuell 92,50 €) oder 3,5 fachen Satz (aktuell 140,76 €). 

Sofern Sie beihilfeberechtigt versichert sind, übernimmt die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie i.d.R. problemlos – zumindest anteilig.

Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie sich mit Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen und mit Ihrer Beihilfestelle die Kostenübernahme klären – hierbei insbesondere das Antragsprozedere und den Kostensatz erfragen, welche von Ihrer Beihilfe erstattet werden.

Bitte lassen Sie sich zudem die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Mein Honorar berechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3,5 facher Satz). Dies entspricht bei einer Einzelsitzung à 50 Minuten (Ziffer 861) aktuell 140,76 €. Die Beihilfe erstattet i.d.R. den 2,3 fachen Satz (aktuell 92,50 €), den 3,5 fachen Satz  nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung.

Bevor Sie eine Behandlung beginnen, sollten Sie sich bei Ihrem Dienstherren mit Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme klären – hierbei insbesondere das Antragsprozedere und den Kostensatz erfragen, welche von Ihrer Beihilfe erstattet werden.

Bitte lassen Sie sich zudem die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Mein Honorar berechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3,5 facher Satz). Dies entspricht bei einer Einzelsitzung à 50 Minuten (Ziffer 861) aktuell 140,76 €. Die Beihilfe erstattet i.d.R. den 2,3 fachen Satz (aktuell 92,50 €), den 3,5 fachen Satz  nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung.

Wenn Sie nach einer abgeschlossenen psychosomatischen Reha die Empfehlung und Kostenzusage für eine psychosomatische Reha-Nachsorge erhalten haben und bei mir an einer Psy-RENA Gruppe teilnehmen, rechne ich die Kosten Ihrer gruppentherapeutischen Nachsorge direkt mit der Deutschen Rentenversicherung ab. Sie müssen keine Zuzahlung leisten.

Im Anschluss an die 25-wöchige Maßnahme können Sie einen Antrag auf Fahrkostenerstattung bei Ihrer Rentenversicherung einreichen. Das notwendige Formular erhalten Sie von mir bei Ihrem Abschlussgespräch.

Eine ambulante Psychotherapie zu Lasten der Krankenkasse kann parallel zur Reha-Nachsorge stattfinden.

Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt nehme ich nicht am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung teil.

          Kostenerstattung Gesetzliche Krankenversicherung

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeut:innen mit Kassensitz gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für ebendiese kassenzugelassene Vertrags-Psychotherapeut:innen, die die Versicherten ohne Weiteres über ihre Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen können. 

Aus diesem Grund können gesetzlich Versicherte Psychotherapie nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip beantragen, was von den Krankenkassen jedoch nur noch selten bewilligt wird. Einen guten Überblick zum Antragsprozedere liefert hier die aktuelle Broschüre der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, die Sie hier als PDF einsehen können, sowie ein Ratgeber für die Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer, den Sie hier als PDF einsehen können. 

 

Bitte beachten Sie, ...

dass ich eine Privatpraxis führe, KEINEN Kassensitz inne habe und daher nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne.

Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund des zeitintensiven Kostenerstattungsverfahrens überwiegend privatversicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen annehmen kann.

Termine für eine Sprechstunde bei niedergelassenen Kolleg:innen können Sie unter der Patientenservicenummer 116117 anfragen. 

Die Online Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVBB finden Sie hier.

 

Storno und Verschieben

Termine sind bis 36 Stunden vor Beginn kostenfrei stornier- und verschiebbar. Danach wird eine Ausfallentschädigung von 65,- € pro Sitzungseinheit berechnet. Bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Termin in Rechnung gestellt.

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Ich freue mich auf Ihre Anfrage!